Studierendenrelevante Gesetze und Hilfe bei deren Auslegung

Auf dieser Seite findet sich eine Liste der relevanten Gesetze für Studierende und für Studierendenvertretung sowie eine kurze Anleitung zur Interpretation von Gesetzestexten.

Relevante Gesetze

Universitätsgesetz 2002 (zuletzt geändert im Juli 2009) Die gesetzliche Grundlage für die Universitäten in Österreich. Es beinhaltet Allgemeine Bestimmungen (Grundsätze, Aufgaben, Geltungsbereich, Finanzierung, Gebarung), Leitung und innerer Aufbau (allgemeine und Sonderbestimmungen, Forschungsförderung), Gleichstellung von Männern und Frauen, Verfahren, Studienrecht (allgemein, Studien, Studierende, Prüfungen, akademische Grade, Nostrifizierung, Studienbeitrag), Angehörige der Universität und Strafbestimmungen.

Satzung Im Rahmen des Universitätsgesetzes erstellt sich jede Universität eine eigene Satzung, die die gesetzlichen Bestimmungen und deren Anwendung an der jeweiligen Universität konkretisiert. Die Satzung der TU Wien besteht aus den Teilen: Absolventinnen und Absolventen der TU Wien, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, Archiv- und Benützungsordnung, Benutzungsordnung für die E-Learning Services der TU Wien, Berufungsverfahren, Betriebs- und Benutzungsordnung ZID, Bibliotheks- und Benützungsordnung, Brandschutzordnung der TU Wien, Ehrungen, Evaluierung und Qualitätssicherung, Fakultätsräte, Frauenförderungsplan, Geschäftsordnung Kollegialorgane, Habilitationsverfahren, Hausordnung der TU Wien, Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies, Labor- und Werkstattordnung, Parkordnung, Studienrechtliche Bestimmungen, Übergangsbestimmungen für Studierende, Veranstaltungsordnung, Wahlordnung.

Studienbeitragsverordnung 2004 (zuletzt geändert im Jänner 2009) Diese Verordnung wird vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung herausgegeben und konkretisiert die im Universitätsgesetz verankerten Bestimmungen über die Studienbeiträge.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (zuletzt geändert im Juli 2007) Die Gesetzliche Grundlage für die österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft beinhaltet die Regelungen für die ÖH Bundesvertretung, die der Universtitätsvertretungen (inklusive Fakultäts- und Studienvertretungen), der Vertretungen der pädagogischen Hochschulen und Teile der Regelungen für Fachhochschulvertretungen. Das Gesetz umfasst die Rechte und Pflichten der ÖH, die Zusammensetzung aller Ebenen, deren Infrastruktur und Finanzen.

ÖH-Satzungen Die ÖH Bundesvertretung und die HochschülerInnenschaften an den Universitäten sind Körperschaften öffentlichen Rechts und geben sich selbst mit Zweidrittelmehrheit eine Satzung. Diese regelt die Sitzungen der Bundes-, bzw. Universitätsvertretungen, die Einrichtung von Referaten, sowie Organisation und Verwaltung.

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (zuletzt geändert im Oktober 2008) Die HSWO regelt die Durchführung der ÖH-Wahlen an den Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen und die Entsendung in die Bundesvertretung. Sie enthält Informationen, wer kandidieren kann und wie und wann dies passiert.

Richtlinien der Kontrollkommission In der Haushaltsführung muss sich die ÖH an die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und leichten Kontrollierbarkeit halten. Dazu wird sie von der der Kontrollkommission kontrolliert. Diese hat verpflichtende Richtlinien zur Gebarung von HochschülerInnenschaften aufgesetzt.

Gesetzeshierarchie

Verfassung Die Verfassung ist das grundlegende Rechtsdokument eines demokratischen Staates. Sie regelt die Grundrechte und hat Vorrang über alle anderen Gesetze in einem Land. In Österreich kann eine Änderung der Verfassung mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat passieren. Auch Teile von einfachen Bundesgesetzen können mit dieser Mehrheit in Verfassungsrang gehoben werden. Für grundlegende Änderungen ist zusätzlich zur qualifizierten Mehrheit im Parlament eine Volksbefragung notwendig. Für die Bundesländer gibt es eigene Landesverfassungen, die ihre innere Organisation, ihr Verhältnis untereinander und ihre Beziehung zum Bundesstaat regeln. Diese dürfen der Bundesverfassung nicht widersprechen.

Bundesgesetze Einfache Bundesgesetze sind für ganz Österreich geltende Rechtsnormen. Diese werden mit einfacher Mehrheit vom Nationalrat beschlossen und sind in Themenbereiche gegliedert (Das Universitätsgesetz bietet die Rechtsgrundlage für Universitäten). Mit selber Mehrheit können Gesetze geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Der Nationalrat kann auch das Datum den Inkraft- bzw. Außerkrafttretens von Gesetzen, wenn er möchte auch rückwirkend. Die Verfassung steht über einfachen Gesetzen, weswegen diese ihr nicht widersprechen dürfen.

Landesgesetze Alle Materien, die nicht durch Bundesgesetze gedeckt sind, können von den Bundesländern selbst bestimmt werden. Diese werden in den Landtagen beschlossen. Kompetenzen der Länder umfasst zum Beispiel Gemeindeorganisation, Natur- und Landschaftsschutz, Baurecht, Sozialhilfe und Behindertenfürsorge, Kulturförderung und Spitalswesen. Dem Nationalrat steht für Landesgesetze ein Vetorecht zu, dem widerum über Beharrungsgesetze entgegengewirkt werden kann. Bundesgesetze und Landesgesetze sind gleichrangig. Bei Unklarheiten, ob Land oder Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

Verordnungen Verordnungen sind Rechtsnormen, die sich an einen bestimmten Personenkreis richten. Sie stehen unter den Gesetzen und können diese nur präzissieren, nicht aber verändern oder ergänzen. Sie werden von administrativen Einrichtungen erlassen und benötigen keinen Beschluss des Nationalrates. So ist zum Beispiel die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung eine Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, die die Vorgehensweise bei der im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz verankerten ÖH-Wahlen erläutert. Ebenso fallen Satzungen von Universitäten oder auch HochschülerInnenschaften unter Verordnungen.

Bescheide Ein Bescheid ist ein Rechtsstück, das sich an individuelle Personen richtet und bescheinigt die Durchführung von Rechtsakten. Bescheide werden von Behörden ausgestellt und sind sowohl für AusstellerIn? als auch für EmpfängerIn bindend. Im österreichischen Rechtsschutzsystem sind Bescheide ein zentrales Element, da nur gegen diese eine Berufung möglich ist, die zu einer Überprüfung über die tatsächliche Richtigkeit eines Rechtsaktes führt. Typische Bescheide sind zum Beispiel Zeugnisse oder Gewährung von Studienbeihilfe.

Europarecht Die Rechtstellung in der Europäischen Union basiert auf völkerrechtlichen Verträgen, die von den Mitgliedsstaaten unterschrieben wurden. Dies entspricht in etwa einer Europäischen Verfassung. Die so eingerichtete Struktur kann Verordnungen beschließen, die verbindlich für alle Länder gelten oder Richtlinien erstellen, die in den Staaten in ihren eigenen Gesetzen umgesetzt werden sollen.

Gesetzesinterpretation

Gesetze sind abstrakte Schriftstücke, die als Grundlage des Handelns in unserer Gesellschaft dienen. Um sie real anzuwenden bedarf es, sie dahingehend zu entschlüsseln, dass sie im Alltag umgesetzt werden können.

Grammatikalische bzw. Wortinterpretation Die Grammatikalische oder Wortinterpretation hat das größte Auslegungsgewicht, erst danach kommen untereinander gleichwertig die weiteren Interpretationsmittel zu tragen. Es wird der exakte Wortlaut des Gesetzes betrachtet und so nah als möglich auf die Gegebenheit angewandt. "Rotes Licht gilt als Zeichen für "Halt"" heißt, dass ein Fahrzeug vor einer roten Ampel stehen bleiben muss. Da Gesetze schnell einen Komplexitätsgrad erhalten, sodass sie nicht jede Situation wortwörtlich abdecken können und dies oft auch gewollt nicht der Fall ist, müssen bei Prüfung auf Rechtmäßigkeit weitere Interpretationsmechanismen zu Hilfe gezogen werden.

Systematische Interpretation In der systematischen Auslegung werden Gesetzespassagen dahingehend betrachtet, wie sie sich in die gesamte Vorschrift fügen. Aus der Idee, dass Gesetze sich zu einem Gesamtkonstrukt zusammenfügen, das sich selbst nicht widerspricht, werden durch Vergleich mit ähnlichen Gesetzesstellen Rückschlüsse gezogen. Zum Beispiel sind im Universitätsgesetz nur Vorlesungen geregelt. Eine systematische Umsetzung erlaubt es, verschiedene Lehrveranstaltungstypen (Übungen, Praktika etc.) einzurichten, für die allerdings sinngemäß die im Gesetz festgeschriebenen Regeln wie zum Beispiel die Anzahl der Antritte gelten müssen.

Historische Interpretation In die historische Auslegung spielen frühere Regelungen, die nicht mehr in Kraft sind und die Entwicklung und Veränderung von Gesetzestexten im Laufe der Zeit hinein. Weiters werden Schriften betrachtet, die begleitend zum Entstehungsprozess des Gesetzes erstellt wurden. Dazu gehören Entwürfe, Protokolle politischer Debatten und Begleitschreiben, die den sogenannten Gesetzgeberwillen widerspiegeln. Beispiel: Im Universitätsgesetz steht dass die Wiederwahl der Rektorin oder des Rektors zulässig ist. Dies könnte Spekulationen hervorrufen, ob eine mehrfache Wiederwahl möglich ist. In den Erläuterungen zum Gesetz wird diese Möglichkeit explizit eingeräumt.

Teleologische Interpretation In der teleologischen Auslegung untersucht man Normen nach ihrem Sinn bzw. Zweck. Solchen Analysen sind insbesondere dann vonnöten, wo sich neue Aspekte ergeben, die bei Erstellung eines Gesetzes noch nicht absehbar waren oder wo Gesetze neue Gebiete regeln, die noch keine historische Praxis haben (z.B. Europarecht). Reine teleologische Auslegung gilt nicht als professionell, da sie stark von subjektiven Werten und Normvorstellungen geprägt ist. Deshalb sollte sie möglichst nur in Bezug auf andere Auslegungsweisen verwendet werden. Es gibt zum Beispiel genaue Rechtsvorschriften für RadfarerInnen und FußgängerInnen im Straßenverkehr. Diese können teleologisch mit Hilfe von systematischer und historischer Interpretation auf InlineskaterInnen oder RollerfahrerInnen ausgelegt werden.

Instanzenzug

Topic revision: r8 - 29 Mar 2011 - 21:00:07 - UnknownUser