Am
24.April
findet die Bundespräsidentschaftswahl statt. Da es vorkommen kann, dass man sich am entsprechenden Tag nicht in der Gemeinde seines Hauptwohnsitzes befindet haben wir hier für euch die Fristen und Informationen zur Beantragung der Wahlkarte zusammengefasst.
Schriftliche Beantragung der Wahlkarte:
Geht eigentlich ganz unkompliziert (zum Beispiel per E-Mail oder Online [3]) bis zum
20. April
(4 Tage vor der Wahl) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist. Standardgemäß ist das die eigene Heimatgemeinde, also der Hauptwohnsitz. Bei einem schriflichem Antrag muss man natürlich seine Identität glaubhaft machen. Das funktioniert durch Angabe der Passnummer plus eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein, Personalausweis). Wenn die Wahlkarte beantragt wurde, kann man sie entweder ab
04. April
in der Gemeinde persönlich abholen oder man bittet (im Antrag) um Zusendung, Zustelladresse angeben nicht vergessen.
Persönliche Beantragung:
Frist dafür ist der
22. April 12:00 Uhr
. Einfach hingehen und sich die Wahlkarte persönlich übergeben lassen (
Lichtbildausweis nicht vergessen
). Es ist auch möglich, dass dies eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person übernimmt, die die Wahlkarte aber auch persönlich entgegennehmen muss.
Was mache ich mit der Wahlkarte?
Zum wählen gibt es dann zwei Möglichkeiten. Einerseits kannst du damit in jedes beliebige Wahllokal gehen oder sie per Post verschicken (
Briefwahl
), diese muss dann am
Wahltag
bis
spätestens 17:00 Uhr
bei den Bezirkswahlbehörden oder in Wahllokalen während der Öffnungszeiten eingelangt sein.
ACHTUNG:
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Wahlkarte beantragt wurde kann man nicht mehr ohne sie wählen gehen.
Fristen für einen (höchstwahrscheinlichen) zweiten Wahldurchgang:
- Wahltag ist der
22. Mai
, schriftlich beantragen kann man spätestens bis zum
18. Mai
, mündlich bis zum
20. Mai
.
Man kann auch wenn man für den 24.April. eine Wahlkarte beantragt gleichzeitig eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Dann bekommt man eine zweite Wahlkarte mit einem „leeren amtlichen Stimmzettel“, in dem dann der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.Man darf mit dieser Karte dann frühestens am 3. Mai wählen.
Für nähere Infos siehe auch:
[2]
Info Beantragung Wahlkarte BPW16
[3]
Online-Antrag Wahlkarte für die Hauptwohnsitzgemeinde
Besten Dank an das
Referat für Bildung und Politik
für die Ausarbeitung dieser Informationen.