Kommissionelle Prüfungen (3. und 4. Antritt)
Prüfungsbeobachtung & Einsicht durch Studierendenvertreter_innen
Für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter: Ihr dürft Prüfungen und Teilleistungen von LVAs beobachten und dokumentieren. Dafür braucht ihr einen Grund (in der Regel: um erwartete Missstände zu vermeiden bzw. zu Dokumentieren; es gibt aber keine Vorgaben, was für ein Grund das sein muss), und ihr müsst das entsprechende unterschriebene Formular bis zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin an die LVA-Leitung und der_dem zuständigen Studiendekan_in übermitteln (die Unterschrift braucht ihr vom Vorsitz, das bitte bei den Fristen mitbedenken). Das Formular findet ihr hier angehängt (zum Download anklicken).
Außerdem dürft ihr zusätzlich bzw. an Stelle von Studis Einsicht in Prüfungsunterlagen nehmen. Dafür braucht ihr die Vollmacht und Ausweiskopie vom entsprechenden Studi (pro Studi und Prüfungstermin eine Vollmacht) und eine Bestätigung vom Vorsitz (ist wiederverwertbar, bei uns und beim Vorsitz erhältlich). Beide Dokumente findet ihr auch hier angehängt (zum Download anklicken).