Satzungsausschuss

Begriffserklärung

Die Universitätsvertretung kann sogenannte Ausschüsse einrichten. Diese sind Arbeitsgruppen, welche sich intensiv mit bestimmten Themen auseinandersetzen und eine Diskussion in kleinerem Rahmen ermöglichen. Alle Beschlüsse werden aber weiterhin durch die gewählten Mandatar_innen der Universitätsvertretung getroffen, die Ausschüsse bereiten die Inhalte lediglich für die Sitzungen vor. Auch die Sitze in den Ausschüssen werden anhand der Stimmen bei der ÖH-Wahl vergeben.

Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit der Satzung der HTU Wien. Dieses Dokument ist die Grundlage der gesamten Arbeit der HTU, sozusagen unsere „Verfassung“. Die Satzung regelt wie das Budget verteilt wird, wie und wann wir Sitzungen abhalten, wer mitreden und abstimmen darf, welche Referate es gibt, welche Rechte und Pflichten Studienvertreter_innen haben und vieles mehr.

Der Satzungsausschuss ist ein permanent eingerichteter Ausschuss. Das soll garantieren, dass die Satzung immer auf dem neuesten Stand und rechtskonform ist.

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