Senat

Was ist der Senat?

Jede österreichische öffentliche Universität hat drei Leitungsorgane (Senat, Rektorat, Universitätsrat). Der Senat ist dabei vergleichbar mit einem Parlament, in welchem Mitglieder aus allen Personengruppen der Universitätsangehörigen vertreten sind (Studierende, Professor_innen, wissenschaftliches und künstlerisches Personal, allgemeines Personal). 6 der insgesamt 26 Mitglieder sind Studierende. Der Senat übernimmt kontrollierende, beratende, legislative und strategische Leitungsaufgaben der TU Wien.

Wer sind wir?

Wir sind Studierende aus allen acht Fakultäten, die von der Universitätsvertretung entsendet werden.

Stimmberechtigte Mitglieder:
Katharina Kralicek
(2. stellvertretende Senatsvorsitzende)
Paul Koo
(Personengruppensprecher)
Theresa Tengg
(Personengruppensprecherin)
Gregor Fischer
Klara Fasching
David Mooslechner

Ersatzmitglieder:
Boryana Badinska
Godwin Biziyaremye
Josef Fraczek
Pia-Marie Graves
Sabine Gürtler
Timo Herzog
Lea Holter
Simon Los
Jean Pierre Matriciani
Noah Meister
Loretta Pavlis
Ramon Rigal
Elise Scheiber
Cassandra Rosa Schober


Lukas Wurth
Moritz Zebenholzer
Fedora Herzog
Alexander Hold
David Kaufmann
Jasmin Kunze
Philipp Petrac
Astrid Albrecht-Kramreiter
Martin Baumann
Lisa Geiginger
Thomas Kolb
Katharina Schrom
Lisa Blenk
Christoph Ribisch

Aufgaben und Projekte

Der Senat beschäftigt sich mit einer bandbreite an gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben, unter anderem mit den Kollegialorganen, der Satzung und den Studienplänen. Auch bei der Rektoratswahl oder dem Entwicklungsplan steuert der Senat maßgeblich mit.

Als Studierende im Senat beteiligen wir uns mit allen anderen Personengruppen an diesen Aufgaben, darüber hinaus verfolgen wir auch weitere Projekte, formal über den Senat, aber auch informell darüber hinaus.
Projekte sind und waren zum Beispiel:

  • § 21a Studienrechtliche Bestimmungen
  • Anregungs- und Forderungskatalog an das neue Rektorat
  • Datenerhebung zum Thema Gender + Diversität, Abbruchsstatistiken
  • Mitbestimmung in Kollegialorgane (Festschreiben von studentischen Mitgliedern in 99(1) Verfahren, Ausweitung von studentischer Mitsprache in Berufungsverfahren)
  • Stellungnahmen zu UG-Novellen oder anderen relevanten Gesetzesnovellen
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