REMINDER: Studienbeitrag einzahlen bis 5.2.
Kurz: Wer zahlt was? Wer kann sich den Beitrag erlassen?
Keinen Studienbeitrag entrichten müssen ordentliche Studierende in der beitragsfreien Zeit, wenn sie:
-österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger
-Staatsangehörige aus EU/EWR-Ländern
-Konventionsflüchtlinge
-Drittstaatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen (siehe:
http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/studienbeitrag/befreiung/)
sind.
Die beitragsfreie Zeit wird wie folgt berechnet:
-bei Bachelor- und Masterstudien: Mindeststudienzeit + 2 Semester
-bei Diplomstudien: vorgesehene Studienzeit + 2 Semester pro Abschnitt
EU-Bürger, welche keine Erlassbestände erfüllen müssen 363,36 + ÖH-Beitrag zahlen.
Studierende aus Drittstaaten, welche keine Erlassbestände erfüllen müssen 745,42 + ÖH-Beitrag zahlen.
Erlassbestände:
Eine Befreiung vom Studienbeitrag erfolgt bei
-Bezug von Studienbeihilfe
-Erwerbstätigkeit (Einkommen mind. 14-faches der Geringfügigkeitsgrenze)
-Schwangerschaft
-Kinderbetreuung
-Krankheit (mind. 2 Monate)
-Behinderung von mind. 50%
-Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst
-Staatsangehörige aus bestimmten Ländern
-Mobilitätsprogrammen
-Studierendenvertretungstätigkeiten
Bei Fragen melde dich einfach an sozial@htu.at