Laut Gesetz muss ab dem Wintersemester 2011 eine verplichtende Voranmeldung zu einem Studium bis 31. August von den Studienanfängerinnen und -anfängern durchgeführt werden. Diese Voranmeldung soll angeblich der besseren Planbarkeit dienen. Nachdem sich die Planbarkeit der Lehrveranstaltungen im ersten Semester dadurch nicht verbessert, hat das Rektorat an der TU Wien entschieden, dass es keine verplichtende Voranmeldung an der TU Wien geben wird.