Am Donnerstag, 28. April 2011 endet die Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis. Bis dahin darfst du in das Wählerinnen- und Wälerverzeichnis zur ÖH-Wahl an der TU Wien Einsicht nehmen.
Für dich bedeutet das, dass du überprüfen kannst, ob du wahlberechtigt bist. Das solltest du unbedingt tun. Wenn nämlich aus irgend einem Grund ein Missverständnis passiert ist, darfst du bei der Vorsitzenden der Wahlkommission an der TU Wien (Frau Mag. Perle) einen schriftlichen Einspruch einbringen. Falls du Unterstützung dabei brauchst, kontaktiere bitte den Vorsitz der HTU.
Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis wird im Sekretariat der HTU Wien zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Das Sekretariat ist während der vorlesungsfreien Zeit nicht zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Termine zur Einsichtnahme findest du hier: Sekretariat
Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis:
Freitag, 22. April 2011: 9-12 Uhr
Dienstag, 26. April 2011: 9-12 Uhr
Mittwoch, 27. April 2011: 9-13 Uhr
Donnerstag 28. April 2011: 8-11 Uhr