In der Senatssitzung am 28.2.2011 wurde die neue Satzung zu den studienrechtlichen Bestimmungen beschlossen. Eine kurze Zusammenfassung über was sich geändert hat findest du hier.
§1 (2): Vor der Bestellung von StudiendekanInnen muss die jeweilige Studienkommission befasst werden, d.h. in einer Sitzung der Studienkommission besprochen werden.
§2 (5): Die Lehrveranstaltungsbewertung wird von der/dem StudiendekanIn in einer mit der Studienkommission abgestimmten Form vorgelegt. .
§3 (1) Z9-10: Die fehlerhafte Formulierung bei der Definition der Freifächer/Softskills wurde repariert. Damit ist es nicht mehr möglich Softskill-LVAs als Pflicht-LVAs zu definieren und so die Anzahl an frei wählbaren ECTS zu senken. Es ist nun sichergestellt, dass Studierende im Bachelorstudium 18 ECTS frei wählen können.
§16(5): Bei Prüfungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl haben Studierende nun das Recht binnen 30 Arbeitstagen einen neuen Prüfungstermin zu bekommen. Vorher waren es 60.
§17 (2): Es wird nun hingewiesen, dass darauf zu achten ist, dass Studierende ihren Betreuungspflichten nachkommen können müssen.
§21 (2): Wegen der Gesetzesänderung ist hier nun geregelt dass in der Studieneingangsphase Prüfungen nur 2 mal wiederholt werden dürfen.
§23 (2): Dissertationsvereinbarungen wurden in der Satzung verankert.
§27: Lehrveranstaltungstausch und Individueller Schwerpunkt sind rausgefallen. Dafür wurde eine flexiblere Formulierung gewählt um die beiden Sachen zu ersetzen. Studiendekaninnen und Studiendekane sind nun berechtigt auf Antrag des/der Studierenden Lehrveranstaltungen in Modulen zu tauschen bzw. Module zu tauschen sofern die jeweiligen Bildungsziele erfüllt bleiben. Auch die Studienkommissionen haben eine Möglichkeit bekommen kurzfristig weitere Wahlmodule zu erlassen.
§28: Der ganze Paragraph „Rechte der Studierden“ ist weggefallen. Dadurch ändert sich aber an den Rechten nichts. Sie sind entweder redundant mit dem UG oder kommen in anderen Paragraphen vor.