Stellungnahme zum DUK Promotionsrecht

Nach der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Universität
für Weiterbildung Krems („DUK-Gesetz“) soll die Donau-Uni Krems (DUK)
das Promotionsrecht erhalten. Das bedeutet, dass sie in Zukunft
eigenständige PhD?-Studien (ordentliche Studien) anbieten dürfte.

Nachdem der Gesetzesentwurf zur Änderung des DUK-Gesetzes einige
Unstimmigkeiten beinhält, wurde eine Stellungnahme unter Mitarbeit von
der Studienvertretung Doktorat, dem HTU-Vorsitz und dem Referat für
Bildung und Politik erarbeitet und abgegeben.
http://bipol.htu.at/sites/bipol.htu.at/files/Stellungnahme_DUK.pdf

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