Vor einigen Wochen hat die HTU eine Stellungnahme zur Änderung des Universitätsgesetzes abgegeben. Mittlerweile wurden Änderungen im Nationalrat beschlossen. Zwei Bereiche sind besonders interessant für Studierende:
-Plagiate
Ab sofort wird zwischen Plagiaten und schlechten Arbeiten unterschieden. Betroffen davon sind alle schriftlichen Arbeiten. In der Satzung sind Regelungen festzulegen, wie mit Plagiaten umzugehen ist. Eine klare Definition von Plagiat gibt es nicht. Das Rektorat kann aber als Höchststrafe einen zweisemestrigen Studienausschluss aussprechen Regelungen zur Handhabungen bei Plagiatsfällen müssen in die Universitätssatzung geschrieben werden.
-Beurlaubung
Bisher war der Zeitraum in dem man eine Beurlaubung beantragen konnte in der Satzung zu regeln. Auf der TU Wien waren das vier Wochen nach Semesterbeginn. Ab kommenden Sommersemester wird die Frist bis zum Ende der Nachfrist (also 30. November im Wintersemester und 30. April im Sommersemester) laufen. Ausserdem kommen bei den Gründen für die Beurlaubung alle pflegebedürftigen Angehörigen und das Freiwillige Soziale
Jahr dazu.
Bei Fragen kannst dich gerne an das Referat für Bildung und Politik wenden. Einfach per Mail an bipol@htu.at oder schau im Referat vorbei.