ÖH- / Studienbeitrag

REMINDER: Studienbeitrag einzahlen bis 5.2.

Kurz: Wer zahlt was? Wer kann sich den Beitrag erlassen?

Keinen Studienbeitrag entrichten müssen ordentliche Studierende in der beitragsfreien Zeit, wenn sie:
-österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger
-Staatsangehörige aus EU/EWR-Ländern
-Konventionsflüchtlinge
-Drittstaatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen (siehe:
http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/studienbeitrag/befreiung/)
sind.

Die beitragsfreie Zeit wird wie folgt berechnet:

-bei Bachelor- und Masterstudien: Mindeststudienzeit + 2 Semester
-bei Diplomstudien: vorgesehene Studienzeit + 2 Semester pro Abschnitt

EU-Bürger, welche keine Erlassbestände erfüllen müssen 363,36 € + ÖH-Beitrag zahlen.

Studierende aus Drittstaaten, welche keine Erlassbestände erfüllen müssen 745,42€ + ÖH-Beitrag zahlen.

Erlassbestände:
Eine Befreiung vom Studienbeitrag erfolgt bei
-Bezug von Studienbeihilfe
-Erwerbstätigkeit (Einkommen mind. 14-faches der Geringfügigkeitsgrenze)
-Schwangerschaft
-Kinderbetreuung
-Krankheit (mind. 2 Monate)
-Behinderung von mind. 50%
-Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst
-Staatsangehörige aus bestimmten Ländern
-Mobilitätsprogrammen
-Studierendenvertretungstätigkeiten

Bei Fragen melde dich einfach an sozial@htu.at

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