Änderungen des Universitätsgesetzes

Hier ein kleiner Ausblick was die Änderungen des Universitätsgesetzes, die 2016 in Kraft treten so mit sich bringen. Alles was geändert wurde kann hiermit natürlich nicht erfasst werden, aber die wichtigsten Punkte werden aufgezählt. Nachlesen kann man alles im Bundesgesetzblatt
BGBl. I Nr. 131/2015
.
Über die geplanten Änderungen für deiner Studienpläne wird dich deine Fachschaft am laufenden halten.

kurze Zusammenfassung
  • StEOP
    wird geändert (umfasst nun 8-20 ECTS; bis zu 22 andere ECTS nebenher machbar vor Abschluss dieser; ist im Curriculum festzulegen). Diese Änderungen werden ab Oktober 2017 gültig sein.
  • Prüfungsunterlagen dürfen nun vervielfältigt werden (alt: Fotokopien anfertigen)
  • Neue Regelung für den Zugang zu besonders stark nachgefragten Studien (Architektur, Biologie und Biochemie, Informatik, …)
  • Prüfungsantritte für
    StEOP
    Fächer: Ab 1. Jänner sind 4 Prüfungsantritte (1 + 3 Wiederholungen) möglich. Unverändert bleiben die 5 Antritte bei allen anderen Lehrveranstaltungen.
Die Änderungen
  • STEOP Neu
    • ist im 1. Semester
    • umfasst nun 8-20 ECTS
    • Im Curriculum kann festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der
      StEOP
      zusätzliche Fächer im Ausmaß von bis zu 22 ECTS absolviert werden dürfen.
    • Schafft man die Steop nicht kann man frühestens nach dem dritten Semester eine neue Zulassung beantragen. Man hat dadurch wieder alle Antritte. Die Neuzulassung kann man zwei mal beantragen.
    • Diese Änderungen werden dann ab Oktober 2017 gültig sein.
  • Prüfungsantritte STEOP
    • Laut neuem Universitätsgesetz (UG), ist die selbe Regelung für
      StEOP
      Fächer wie für normale Fächer anzuwenden. Das würde laut UG heißen: 4 Antritte (1+3). In der jetzigen TU Wien Satzung wird auf 1+4 für normale Fächer erweitert, für STEOP Fächer stehen 1+2 in der Satzung. Da natürlich das UG über der Satzung steht, wird die Satzung geändert werden. Bis dahin ist jener Passus ungültig.
    • Laut einem Gespräch mit dem Vizerektor für Lehre und Studium, ist natürlich das neue UG für
      StEOP
      anzuwenden, das heißt 1+3 Antritte
    • Fazit: Ab 1. Jänner 2016 auf jeden Fall 1+3=4, also 3 Wiederholungen für
      StEOP
      Fächer
  • Zugang zu besonders stark nachgefragten Studien *Gilt für
    • Architektur und Städteplanung
    • Biologie und Biochemie
    • Informatik
    • Es gibt eine fest vorgebene Anzahl an Studienplätzen in ganz Österreich. Aufgrund dieser Zahlen wird bei den Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium festgelegt, auf wie viele Studierende eine Uni begrenzen darf.
    • Wird die Zahl der vereinbarten Plätze an der jeweilgen Universität überschritten, dann kann die Rektorin Aufnahme oder Auswahlverfahren einführen.
    • Aufnahmeverfahren:
    • vor der Zulassung
    • Prüfungsstoff muss spätestens 4 Monate vor dem Prüfungstermin bekannt sein
    • die mündliche Prüfung darf nur ein Teilgebiet darstellen
    • Auswahlverfahren:
    • muss bis spätestens Ende des ersten Semesters abgeschlossen sein
    • Prüfungstoff muss spätestens am Beginn des Semesters bekannt gegeben werden
    • die mündliche Prüfung darf nur ein Teilgebiet darstellen

Danke an das
Referat für Bildung und Politik
für das ausarbeiten der Änderungen.

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