Am 05. Februar endet die allgemeine Zulassungsfrist für das kommende Sommersemester.
In der allgemeinen Zulassungsfrist ist die Zulassung für das Sommersemester möglich sowie der Studienbeitrag einzuzahlen.
Am 05. Februar endet die allgemeine Zulassungsfrist für das kommende Sommersemester.
In der allgemeinen Zulassungsfrist ist die Zulassung für das Sommersemester möglich sowie der Studienbeitrag einzuzahlen.