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Ministerium ermöglicht noch mehr willkürliche Zugangsbeschränkungen
Der jüngste Vorschlag zur Änderung des Universitätsgesetzes ist wie viele davor erneut ein Angriff auf das Recht auf Bildung und den freien Hochschulzugang. Unter dem Deckmantel einer Lehramtsnovelle wird hier der Versuch unternommen gesetzliche Verschärfungen zu Lasten aller Studierenden einzuführen. Besonders das Ermöglichen von willkürlichen Zugangsbeschränkungen, die zudem von einigen Rektoraten, unter anderem der TU Wien, medial begrüßt werden, sehen wir als Anlass erneut laute Kritik zu äußern.
“Der betreffende Absatz ist dermaßen schwammig formuliert, dass de facto alle Master und Doktoratsstudien beliebig durch die Rektorate in ihrem Zugang zahlenmäßig beschränkt werden können. Zudem ist es bewusst offen gehalten, wer über das Vorhandensein von “ausreichenden Kenntnissen oder besonderen Befähigungen” entscheidet. Es wird hier bewusst der demokratisch gewählte Senat, in welchem auch Studierende Mitsprache haben, übergangen.” sagt Lukas Wurth aus dem Vorsitzteam der HTU Wien.
Universitäten sind per Definition ein Ort der freien und offenen Bildung, sie müssen inklusiv und eine diverse Abbildung der Gesellschaft sein. Jede Form von Zugangsbeschränkungen verhindern dies gezielt, sie wirken sozial selektiv und erschweren den Studienabschluss für Studierende aus Nicht-Akademiker_innen-Familien noch weiter. Bereits erreichte Abschlüsse werden entwertet, es wird Studierenden die Möglichkeit genommen, in ihrem gewünschten Fach weiterzustudieren.
Rassistisch motivierte Abschreckungsmaßnahmen
Ein weiterer großer Kritikpunkt an der Gesetzesnovelle ist die Einführung einer wahllosen Überprüfung zur Gleichwertigkeit der Dokumente internationaler Studienwerber_innen. Durch diese verzögert sich der bereits langwierige Ablauf der Zulassung auf unbestimmte Zeit, die daraus resultierende fehlenden Fristensicherheit erschwert den komplexen Prozess der Aufenthaltsgenehmigung weiter. Die vorgeschlagene Kaution in Höhe von 200€ wird offensichtlich nicht für den Überprüfungsprozess an sich verwendet, sondern reiht sich in eine Serie von Abschreckungsmaßnahmen, wie etwa dem wesentlich höheren Studienbeitrag, ein. Dieser Änderungsvorschlag stellt für internationale Studierende eine willkürliche, rassistisch motivierte bürokratische Hürde dar und ist daher klar abzulehnen.
Einschränkung von Mitsprache für alle
Leider lässt es sich auch diese Gesetzesnovelle nicht nehmen, die Universitätsautonomie weiter einzuschränken. Im Stil einer Anlassgesetzgebung par excellence werden nun die politisch besetzten Universitätsräte dazu ermächtigt, die Senate dazu zu verpflichten, dass bei Bewerber_innenmangel auch als ungeeignet befundene Personen auf den Vorschlag für die Rektoratswahl kommen. Dies ist als direkte Antwort auf den gerichtlichen Sieg des Senates der Universität Salzburg zu sehen, deren Vorschlag zur Rektoratswahl vom Ministerium aus politischen Erwägungen aufgehoben worden war. So wird nun das Gesetz für die Regierung und die Universitätsräte “genehmer” gestaltet.
“Wie immer wird auch in dieser Angelegenheit leider außer Acht gelassen, dass der Senat das einzig demokratisch legitimierte Leitungsorgan einer Universität darstellt. Leider sahen sich die Senate schon lange Angriffen auf ihre Kompetenzen ausgesetzt, welche im Gesetz für das IDSA ihren vorläufigen, traurigen Höhepunkt erreichten. Das dortige Äquivalent des Senates wurde zu einem reinen “Abnickorgan” zurechtgestutzt. In diese Richtung bewegt sich nun leider auch das UG, was wir äußerst kritisch sehen.” betont Josef Fraczek aus dem Vorsitzteam der HTU Wien.
Bessere Novellen für gute Bildung!
Die HTU Wien begrüßt grundsätzlich die geplante Verkürzung des Lehramtsstudiums. Jedoch muss das bedeuten, dass Lehrinhalte kritisch überprüft und gegebenenfalls gekürzt werden, und nicht einfach derselbe Arbeitsaufwand in weniger Semester gezwängt wird. Es muss weiterhin eine vollständige und qualitativ hochwertige Ausbildung für angehende Lehrkräfte sichergestellt werden.
Die Ermöglichung des berufsbegleitenden Masterstudium Lehramt begrüßen wir, solange die Vereinbarkeit zwischen Lehrberuf und Studium gewährleistet ist. Im Bachelor lehnen wir diese jedoch ab, eine solche Mehrfachbelastung so früh im Studium ist weder im Interesse der Studierenden noch der Schüler_innen und drängt Bachelorstudierende in, für sie nachteilige, Sonderverträge.
“Wir sehen das Problem des Lehrer_innenmangels in Österreich, dies sollten jedoch nicht die Studierenden ausbaden müssen. Wir fordern das Bundesministerium auf, an einer langfristigen Strategie zu arbeiten, mit der eine fachlich und pädagogisch umfassende Lehrer_innenausbildung, faire und ansprechende Arbeitsbedingungen und somit auch hochwertige Bildung für Schüler_innen garantiert werden kann.” so Karin Wittek vom Referat für fachliche und studienbezogene Beratung Lehramtsstudierender der HTU Wien.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Änderungsvorschlägen enthält diese Gesetzesnovelle noch weitere Punkte, die wir als HTU Wien als kritisch erachten. Mitunter betrifft dies Änderungsvorschläge zu zusätzlichen Zulassungsbedingungen für Außerordentliche Studien, geplante Einschränkungen der Einsichtnahme in Prüfungen aber auch die Verkürzung des Ausschreibungszeitraums für das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie Änderungen im Prozess zum Entwicklungsplan.