Aus gegebenen Anlass:
Seit der letzten Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG 14), initiiert durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), ist es allen wahlwerbenden Gruppen (in diesem Fall auf Bundesebene) gestattet, aktuelle Studierendendaten von der ÖH-Bundesvertretung zu bekommen. Zu diesen Daten gehören: Name, Matrikelnummer, Studienkennzahl(en), Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift am Studienort und Heimatort und E-Mailadresse (geregelt im §13 (4) HSG 14). Diese können dann z.B. für Mailaussendungen verwendet werden.