Studienbeihilfe

REMINDER Studienbehilfefrist:

Die Antragsfrist zum Stellen der Studienbeihilfe endet mit 15. Dezember. Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn.

Damit ein Antrag als rechtzeitig eingebracht gilt, muss er spätestens am letzten Tag der Frist nachweislich zur Post gegeben werden (Datum des Poststempels). Mehr Infos gibt es auf www.stipendium.at . Im Sozialreferat findest du Anträge.

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