Laut Gesetz muss seit dem Wintersemester 2011 eine verpflichtende Voranmeldung zu einem Studium bis 31. August von den Studienanfängerinnen und -anfängern durchgeführt werden. Diese Voranmeldung soll angeblich der besseren Planbarkeit dienen. Nachdem sich die Planbarkeit der Lehrveranstaltungen im ersten Semester dadurch nicht verbessert, hat das Rektorat an der TU Wien entschieden, dass es noch immer keine verpflichtende Voranmeldung an der TU Wien geben wird.
Die Erfahrungen aus dem Letzten Wintersemester geben übrigen der TU recht so zu handeln, da all jene Universitäten, die bisher diese Voranmeldung durchgeführt haben nur Mehraufwand und keine Planungssicherheit durch diese hatten.