Studierende mit Behinderung können einen Antrag auf Abänderung der Prüfungsmodalitäten stellen. Dies muss schon bei der Anmeldung zur LVA mit den PrüferInnen besprochen werden. Wenn dies abgelehnt wird, so muss eine schriftliche Begründung der Ablehnung ausgestellt werden.
Dies gilt auch für Studierende mit bestehenden Betreuungspflichten.
Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen