Amtsblatt

2. außerordentliche Sitzung der Universitätsvertretung der TU Wien

Die 2. außerordentliche Sitzung der Universitätsvertretung findet am 23.4.2012 um 10:00 Uhr Fachgruppenraum Physik, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, 1. OG, Turm c, roter Bereich statt. Die Sitzung ist öffentlich. Vorsitzende der Studienvertretungen und Fakultätsvertretungen haben Rede- und Antragsrecht. Die Referentinnen und Referenten haben Rederecht und für die Angelegenheiten ihres Referates auch Antragsrecht. Neben den […]

2. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung an der TU Wien

Diese findet am Mittwoch, 7. Dezember 2011 um 10:00 Uhr im Fachgruppenraum Physik, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, 1. OG, Turm c, roter Bereich statt. Die Sitzung ist öffentlich. Vorsitzende der Studienvertretungen und Fakultätsvertretungen haben Rede- und Antragsrecht. Die Referentinnen und Referenten haben Rederecht und für die Angelegenheiten ihres Referates auch Antragsrecht. Neben den üblichen

1. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung an der TU Wien

Diese findet am Dienstag den 08. November 2011 um 13:00 Uhr Fachgruppenraum Physik, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, 1. OG, Turm c, roter Bereich statt. Die Sitzung ist öffentlich. Vorsitzende der Studienvertretungen und Fakultätsvertretungen haben Rede- und Antragsrecht. Die Referentinnen und Referenten haben Rederecht und für die Angelegenheiten ihres Referates auch Antragsrecht. Neben den üblichen

Außerordentliche Sitzung der Universitätsvertretung

Am 11.10.2011 um 8:00 Uhr findet eine außerordentliche Sitzung der Universitätsvertretung im Fachgruppenraum Physik, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, 1. OG, roter Turm statt. Die Sitzung ist öffentlich.

9. ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Wien

Die nächste Sitzung der Universitätsvertretung findet am Donnerstag, 30. Juni 2011 um 11:00 Uhr im Seminarraum 325/2, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, 3. OG, Turm B, gelber Bereich statt. Die Sitzung ist öffentlich. Vorsitzende der Studienvertretungen und Fakultätsvertretungen haben Rede- und Antragsrecht. Die Referentinnen und Referenten haben Rederecht und für die Angelegenheiten ihres Referates auch

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