Grundsätzlich ist für Studierende der Zugang zu den Gebäuden nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Es gibt aber Ausnahmen für Studierendenvertretungstätigkeiten:
Zutritt zu den Gebäuden haben IMMER:
- Mitarbeiter_innen der TU Wien (Nachweis über Mitarbeiter_innenausweis)
- Studierende mit offiziellem Vertretungsauftrag
- HTU Vorsitz
- HTU Referatsmitglieder (Liste bei den Portieren)
- Gewählte Studienvertreter_innen
- Gewählte Universitätsvertreter_innen
Zutritt zu den Gebäuden haben situationsbedingt:
- Teilnehmer_innen von bei der TU Wien angemeldeten Veranstaltungen (Zu Zeit & Ort der Veranstaltung)
- Personen, die eine Zutrittsberechtigung der HTU oder einer Studienvertretung aufweisen (Siehe unten)
Zutrittsberechtigungen
Die HTU & die Studienvertretungen können Einzelbestätigungen (Passierscheine), sowie Zutrittslisten ausstellen.
Diese gibt es in verschiedenen Designs. Hier ein paar Beispiele:
Events
Teilnehmer_innen von bei der TU Wien angemeldeten Events haben in der Zeit des Events Zutritt zu dem Gebäude, in dem das Event stattfindet.
Für HTU- oder Fachschaftsevents ohne Anmeldung bei der TU Wien ist es möglich, eine temporäre Zutrittsberechtigungsliste auszustellen. Diese ist den Portieren 24h vor Beginn der Veranstaltung vorbeizubringen.




