Neue Regelung bezüglich Abmeldung von Prüfungen

Satzungsänderung bezüglich „Nichterscheinen zu Prüfungen, zu denen man angemeldet ist“

Bis zu 40 % aller TU-Studierenden treten trotz bestehender Anmeldung zu einer Prüfung zu dieser nicht an. Einerseits führt das dazu, dass die Studierenden auf den Wartelisten nicht nachrücken können und somit Kolleginnen und Kollegen, welche die Prüfung gerne absolvieren würden, davon abgehalten werden. Andererseits führt das auch dazu, dass Lehrende einen erhöhten Aufwand bei Prüfungen nachgehen müssen. Dies betrifft zum Beispiel die Reservierung entsprechend großer Hörsäle und das Bereitsstellen von ausreichendem Personal. Im Jänner dieses Jahres startete die HTU Wien eine Infoaktion um auf die Problematik des Nichtantretens bei Prüfungen trotz bestehender Anmeldung aufmerksam zu machen [1]. Ziel dieser Aktion war es Bewusstsein für diese Problematik zu schaffen.

Als Konsequenz wurde nun der Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ geändert [2].

Es ist zu bedauern, dass solche Sperrmaßnahmen als notwendig erachtet werden. Die neue Regelung wird in den nächsten Semestern evaluiert, und von uns genau analysiert. Dabei wird vor allem auf mögliche Studienzeitverzögerung ein Fokus gelegt. Wir bitten dich daher, weiterhin auf ein kollegiales An- und Abmeldeverhalten zu achten.

[1] https://htu.at/altes-schiarches-foswiki/Main/AbmeldenvonPr%fcfungen
[2] http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/Satzungsteil_Studienrechtliche_Bestimmungen_neu.pdf

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