Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit Änderungen oder Ergänzungen der Satzung und legt diese der Universitätsvertretung zum Beschluss vor. Dem Satzungsausschuss hat der_die Referent_in für Bildung und Politik oder eine von ihr_ihm beauftragte Person als Auskunftsperson mit Rede und Antragsrecht anzugehören.