Dieser Artikel bezieht sich auf das Steuerjahr 2023.
Was ist eine Funktionsgebühr?
Das Geld, welches du auf der ÖH für deine Funktion erhältst ist eine Funktionärsgebühr iSv § 29 Z 4 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Bei welchen Beihilfen und Versicherungen zählen Funktionsgebühren als Einkommen?
Sozialversicherung
Die Funktionärsgebühr kann niemals der Sozialversicherungspflicht unterliegen, weil es sich nicht um ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt.
Studienbeihilfe
Da es sich bei der ÖH Aufwandsentschädigung (Funktionärsgebühr) um ein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes handelt, zählt diese als Einkommen und ist daher für die Zuverdienstgrenze (€ 15.000/Jahr) relevant. Das Einkommen bei der Studienbeihilfe ist gesondert definiert und unterscheidet sich von dem der Familienbeihilfe [3].
Familienbeihilfe
Da es sich bei der ÖH Aufwandsentschädigung (Funktionärsgebühr) um ein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes handelt, zählt diese als Einkommen und ist daher für die Zuverdienstgrenze (€ 15.000/Jahr) relevant [5].
Waisenpension
Eine feste Einkommensgrenze gibt es beim Bezug der Waisenpension nicht. Wichtig ist jedoch, dass Waisenpension nur zusteht, wenn die Arbeitskraft des Kindes durch die Ausbildung überwiegend beansprucht wird. Die ÖH-Funktionsgebühr ist in der Regel unbeachtlich.
Ab wann muss ich Funktionsgebühren an das Finanzamt melden und versteuern?
Es gibt zwei relevante Grenzen [2]:
- Funktionsgebühren müssen versteuert werden, wenn der Gewinn/Überschuss aus allen selbständigen Nebeneinkünften (Funktionsgebühren, Einkünfte aus freiem Dienstvertrag/Werkvertrag, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, …) über 730 € im Kalenderjahr beträgt.
- Eine Funktionsgebühr muss versteuert werden, wenn du gemeinsam mit anderen Einkünften die maßgebliche Jahresgrenze an Einkommen von € 12.000 überschreitest.
Kann ich etwas absetzen?
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass Werbungskosten (Ausgaben) nur aufgrund einer beruflichen Veranlassung geltend gemacht werden dürfen. Die Ausübung eines ÖH-Mandats, und der eventuell daraus entstehenden Ausgaben, sind jedoch nicht beruflich veranlasst! Das bedeutet, dass Aufwendungen aus der ÖH-Tätigkeiten nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Du kannst jedoch Aufwendungen aus deiner Nebentätigkeit, für die du Funktionsgebühren hältst, als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen:
- Fahrtkosten, Tages- und Nachtdiäten
- anteilig PC- und Internetkosten (z.B. 10 % der Kosten entfallen auf die Tätigkeit aus der du Funktionsgebühren erhältst)
- anteilig Telefonkosten (z.B. 10 % der Kosten entfallen auf die Tätigkeit aus der du Funktionsgebühren erhältst)
In der Praxis hebst du dir Rechnungen auf, die mit deiner Tätigkeit zu tun haben. Das können zB Rechnungen für Mittagessen (=Tagesdiäten) sein. Diese Rechnungen musst du mindestens 7 Jahre aufbewahren.
Es wird der tatsächliche Aufwand für die Funktion gegengerechnet. Unter Gewinn/Überschuss ist die
Summe der (Brutto-) Einnahmen minus der Ausgaben
zu verstehen. Erst wenn die aus dieser Rechnung ermittelte Summe (= Gewinn/Überschuss) 730 € übersteigt, ist eine Einkommensteuererklärung fällig.
Wie gebe ich die Funktionsgebühr bei der Steuer an?
Diese wird in der Einkommensteuererklärung angegeben. Man muss seine Steuererklärung zB über
FinanzOnline von der Arbeitnehmerveranlagung auf die Einkommenssteuererklärung umstellen. Der Erklärungswechsel erfolgt im Menü unter
Weitere Services -> Erklärungen -> Erklärungswechsel.
Das Feld
für die Funktionsgebühen hat die Kennzahl 804. Du findest es in der Einkommenssteuererklärung unter
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen und sonstige Einkünfte -> Sonstige Einkünfte -> Funktionsgebühren (§ 29 Z 4).
Die HTU-Steuerberatung hilft dir gerne beim ausfüllen.
Erklärungsfrist
Abgabe der Steuererklärung in Papierform | 30. April des Folgejahres |
Elektronische Erklärungsabgabe (über FinanzOnline) | 30. Juni des Folgejahres |
§ 109A ESTG Meldungen der ÖH
Funktionsgebühr
Die Österreichische Hochschüler_innenschaft ist verpflichtet Verdienste aus Funktionsgebühr beim Finanzamt zu melden, wenn:
- das dem Funktionär/der Funktionärin im Kalenderjahr insgesamt geleistete Entgelt für alle Leistungen einschließlich allfälliger Reisekostenersätze mehr als EUR 900 nettoODER
- das Entgelt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für eine einzelne Leistung mehr als EUR 450 netto beträgt.
Werkverträge
Die ÖH meldet Entgelte für Werkverträge, welche Personen oder Personengesellschaften mit der ÖH abschließen ab den folgenden Grenzen an das Finanzamt:
- Werkvertragshonorar mehr als € 450
- Mehrere Werkvertragshonorar/Jahr mehr als € 900
Wann erfolgt die Meldung?
Die Meldung erfolgt spätestens im Februar des Folgejahres und du erhältst einen Brief der HTU und einen digitalen Bescheid in FinanzOnline.
Formulare
Quellen
[1] https://www.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/rechteundpflichtendesbetriebsrates/Funktionsgebuehren.html
[2] https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html
[3] https://www.stipendium.at/faq/faq-haeufig-gestellte-fragen
[4] https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2/Seite.080712.html
[5] https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/universitaet/3/Seite.160305.html
[6] https://www.oeh.ac.at/funktionsgebuehr/
Leitfaden erstellt am 15.01.2024.