Studienabschluss-Stipendium der TU Wien für erwerbstätige Studierende

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Was genau ist das Studienabschluss-Stipendium? 

Seit dem 01.10.2018 ist das Studienabschluss-Stipendium eine Hilfe der TU Wien für arbeitende und prüfungsaktive Studierende, die Studiengebühren entrichten müssen. Es soll bewirkt werden, dass diese Personen das Studium schneller abschließen können. Es findet daher eine zweijährige Testphase statt um festzustellen ob der gewünschte Effekt eintritt. Es gibt unter dem gleichen Namen auch ein Stipendium der Studienbeihilfenbehörde, dieses ist aber nicht gemeint. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um es zu erhalten? 

  • Es muss ein ordentliches Bachelor- oder Masterstudium vorliegen. Ausserordentliche Studierende oder Mitbeleger können es nicht beantragen.
  • Man kann bei Mehrfachstudien nur für ein Studium beantragen.
  • Man muss im Antragssemester studienbeitragspflichtig sein. Das bedeutet im Regelfall, dass man keine anderen Beihilfen wie Familien- oder Studienbeihilfe mehr bezieht.
  • Es müssen 60% des Studiums absolviert worden sein. Das entspricht 108 ECTS im Bachelorstudium und 72 ECTS im Masterstudium. 
  • Man muss prüfungsaktiv sein. Es müssen 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden im vorausgehenden Studienjahr positiv absolviert worden sein. Das Prüfungsdatum muss ich im vorangegangenen Studienjahr (1.10. bis 30.9.) befinden.
  • Gezählt werden nur für das Studium relevante Pflichtfächer oder vorgeschriebene Wahlfächer. Es ist daher eine Bestätigung des Studiendekansnotwendig.
  • Die Studiendauer von 12 Semestern (Bachelor) bzw. 8 Semestern (Master) darf bei Antragstellung nicht überschritten sein. Beurlaubungen werden dabei nicht mitgezählt.
  • Im der Antragstellung vorausgegangenen Kalenderjahr muss ein Einkommen in der Höhe von zumindest dem 14-facher und höchstens dem 28-facher geringfügiger Beschäftigung (für 2017 zwischen 5.949,80 und 11.919,60 Euro) vorliegen. Das heißt man reicht für einen Antrag im Jahr 2018 den Einkommensbescheid von 2017 ein.

Die aktuellen Richtlinien sind auf der Homepage der TU zu finden.

Wie hoch ist das Stipendium? 

Es beträgt € 3000.- pro Studienjahr.

Habe ich Rechtsanspruch auf das Studienabschluss-Stipendium? 

Nein. Die Anträge werden nach Ablauf der Antragsfrist geprüft und gereiht. Gereiht wird nach „first come, first served“ und er gesamte Auszahlungsbetrag ist gedeckelt. Das bedeutet, dass die Anträge nach dem Zeitpunkt ihrer Entgegennahme sortiert und in dieser Reihenfolge ausbezahlt werden. Sobald kein Geld mehr im Topf ist, wird auch nichts mehr ausbezahlt. Es ist daher wichtig den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Werde ich informiert wenn ich vergesse Unterlagen mitzuschicken? 

Nein. Unvollständige Anträge werden ohne Benachrichtigung aussortiert. Deshalb ist es wichtig die Bestimmungen genau zu lesen zu kontrollieren, ob alles passt.

 

Bis wann kann ich mich bewerben? 

Die Frist läuft von 01.10. bis 30.11. um 24 Uhr.

Wann wird ausgezahlt? 

Im Laufe des Studienjahres.

Muss ich das Stipendium zurückzahlen? 

Nein. Eine Rückzahlung ist nur vorgesehen, wenn für den Erhalt unwahre Angaben gemacht wurden, also ein Betrug vorliegt.

Kann ich das Stipendium auch als ausländischer Studierender beantragen? 

Grundsätzlich können Innländern gleichgestellte Personen das Stipendium beantragen. Personen die eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen, können es nicht beantragen. Genauer ist es in der Verordnung gelistet.

Wo finde ich die Verordnung für genauere Infos und den Antrag? 

Auf der Homepage der Studien- und Prüfungsabteilung der TU Wien.