Neue Regelung bezüglich Abmeldung von Prüfungen
Satzungsänderung bezüglich „Nichterscheinen zu Prüfungen, zu denen man angemeldet ist“ Bis zu 40 % aller TU-Studierenden treten trotz bestehender Anmeldung zu einer Prüfung zu dieser nicht an. Einerseits führt das dazu, dass die Studierenden auf den Wartelisten nicht nachrücken können und somit Kolleginnen und Kollegen, welche die Prüfung gerne absolvieren würden, davon abgehalten werden. Andererseits […]