Einsichtnahme in das WählerInnenverzeichnis zur ÖH-Wahl
Am Donnerstag, 28. April 2011 endet die Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis. Bis dahin darfst du in das Wählerinnen- und Wälerverzeichnis zur ÖH-Wahl an der TU Wien Einsicht nehmen. Für dich bedeutet das, dass du überprüfen kannst, ob du wahlberechtigt bist. Das solltest du unbedingt tun. Wenn nämlich aus […]