Erlass Studienbeitrag

Gemäß der Richtlinie des Rektorats für den Erlass und die Rückerstattung des
Studienbeitrages ist es möglich, für die Ausübung bestimmter ÖH-Tätigkeiten einen Erlass des Studienbeitrages zu erhalten.

Andere Erlassgründe (Auszug):

  • Das Ausüben einer Leitungsfunktion in einem Studierendenteam (z.B. TU Racing Team, TU Space Team) für mindestens zwei Semester
  • Ein Beschäftigungsverhältnis zur TU Wien in einem Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden

Mehr Infos dazu findest du in der Richtlinie des Rektorats

Voraussetzungen für den Erlass

  • Die Funktion muss mindestens ein komplettes Semester ausgeübt worden sein.
  • Der Zeitraum in dem die Funktionen ausgeübt wurden, darf nicht mehr als sechs Semester
    zurückliegen.
  • Der Antrag ist vor Ende der Nachfrist (SS 30.4. und WS 30.11.) in der Studienabteilung einzubringen.
  • Für die erstmalige Antragsstellung müssen Tätigkeiten für mindestens 1/2 Semester Erlass bereits ausgeübt worden sein (hierbei wird aufgerundet).

Für wen gilt diese Reglung?

Man muss eine Funktion aus der folgenden Liste ausgeübt haben. Ebenso steht in der Liste für wie lange
man für die jeweilige Funktion befreit ist.

FunktionErlass pro Semester
Vorsitz der HTU oder BV4/4
Referent_in der HTU oder BV4/4
Stellvertretender Vorsitz der HTU oder BV3/4
Vorsitz einer StV oder FakV3/4
Sachbearbeiter_in eines Referats in der HTU oder BV2/4
Mandatar_in der HTU oder BV2/4
Mandatar_in einer StV oder FakV2/4
Vertreter_in in einem Kollegialorgan1/4
Erstsemestrigentutor_in1/4

BV: Bundesvertretung der ÖH
HTU: Hochschulvertretung an der TU Wien
StV: Studienvertretung an der TU Wien
FakV: Fakultätsvertretung an der TU Wien
Kollegialorgan: z.B. BeKo, Habil

Beschränkungen

Es können maximal vier Semester Studienbeiträge für ÖH-Tätigkeiten erlassen werden.
Beim Erlass des Studienbeitrages kann immer nur das nächste Semester erlassen werden.

Beispiele:

  • Ist man ein Semester Referentin für Bildung und Politik, so bekommt man 4/4 Toleranzsemester, also
    ein komplettes Semester erlassen.
  • Ist man zwei Semester lang Erstsemestrigentutor, so bekommt man 2 * ¼ Toleranzsemester. Dies
    ergibt ½ Toleranzsemester. Ab ½ wird aufgerundet, somit bekommt man ein komplettes Semester.
  • Ist man drei Semester lang in einer Studienkommission, so bekommt man 3 * ¼ Toleranzsemester.
    Dies ergibt ¾ Toleranzsemester. Somit ergibt sich nach der Rundung ein komplettes Semester.
  • Ist man zwei Semester Erstsemestrigentutorin und drei Semester im Fakultätsrat, so bekommt man 5 * ¼, also 1 ¼ Toleranzsemester. Somit ergibt sich nach der Rundung ein komplettes Semester.
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