Raumbuchungsrichtlinien

Die Lernräume der HTU können für Veranstaltungen gebucht werden. Dabei werden die Räume der entleihenden Organisation zu folgenden Bedingungen überlassen:

Voraussetzungen

  1. Die Buchung ist ausschließlich für Organisationen an der TU Wien und der HTU Wien erlaubt.

Buchung

  1. Buchungen sind maximal 6 Monate im Vorhinein möglich.
  2. Der Lernraum kann maximal für die in der Tabelle angegebene Dauer in Folge reserviert werden. Ausschließlich mit triftigen oder dringlichen Gründen kann diese Frist ausgedehnt werden. Werktage: Montag – Samstag.
Referate und VorsitzSonstige
Oktober – Juni3 Werktage2 Werktage
Juli – September6 Werktage6 Werktage
  1. Das Referat für Infrastruktur behält sich das Recht vor, Anfragen auf Grund der Buchungssituation abzulehnen oder die maximale Dauer der Ausleihe kürzer anzusetzen, besonders in Prüfungsphasen.
  2. Das Referat für Infrastruktur behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Anmeldung beim Veranstaltungsservice der TU Wien zu verlangen. Das Referat für Infrastruktur soll bei der Kommunikation mit der GUT mit eingebunden werden (im CC).
  3. Die Buchung erfolgt ausschließlich per Email an infra@htu.at. Die Email sollte folgende Informationen enthalten:
    • Dauer der Buchung
    • Beschreibung der Veranstaltung
    • Erwartete Anzahl der Teilnehmer
    • Falls notwendig die Namen der Teilnehmer (siehe Punkt 11)

Raumnutzung

  1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit des Raumes.
  2. Es müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn der Reservierung Notizen welche über den geplanten Zeitraum der Reservierung informieren, gut sichtbar im Raum und am Eingang aufgehängt werden.
  3. Die Brandschutzrichtlinien und die Hausordnung der TU Wien müssen befolgt werden.
  4. Der Raum darf nicht für Lagertätigkeiten gebucht werden.
  5. Bei Benutzung außerhalb der Öffnungszeiten der TU Wien müssen die Namen der Teilnehmer für die Zutrittsliste mindestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt sein.

Rückgabe

  1. Der Raum muss in sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.
  2. Das vorhandene Mobiliar muss nach der Veranstaltung an den ursprünglichen Platz zurück gestellt werden. Sollte bei/nach der Rückgabe eine übermäßig starke Verschmutzung festgestellt werden, behält sich die HTU vor, die dadurch entstandenen Reinigungskosten im Nachhinein in Rechnung zu stellen.

Haftung & Unfälle

  1. Für im Raum gelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  2. Die entleihende Organisation haftet bei Schäden aller Art gegenüber der HTU.
  3. Es ist auf die Einhaltung der maximalen Personenanzahl zu achten.
  4. Mit der Reservierung stimmt die entleihende Organisation den Verleih-Richtlinien zu.
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